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Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung leistet für die versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder zahlt eine Unfallrente. Der Versicherungsschutz gilt – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung für sozialversicherungspflichtige Personen – grundsätzlich für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie finanzieren sich durch Umlageverfahren. Beitragspflichtig sind die arbeitgebenden Unternehmen für ihre angestellten Mitarbeiter, auch Auszubildende und sozial-versicherungspflichtige Praktikanten.
Versichert sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung lediglich finanzielle Folgeschäden aus Unfällen, die sich während der Arbeit oder auf direktem Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ereignen.
Für Unfälle, die während der Freizeit bzw. im häuslichen Umfeld passieren, besteht entsprechend kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Gegen die einschlägigen Risiken ist folglich der Abschluss einer gesonderten privaten Unfallversicherung notwendig, sofern eine Absicherung gemäß dem jeweiligen persönlichen Sicherheitsbedürfnis gewünscht ist, zum Beispiel durch eine spezielle Kinder-Unfallversicherung.
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